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Holzblog - Aus dem Alltag der Firma Schacht Holzbau ...

Januar 2011



KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zum 01.03.2011 die Förderung von Einzelmaßnahmen wieder einführen. Die Mindestanforderungen sollen dabei um 20% verschäft werden und sich bei Bauteildämmungen in Zukunft am U-Wert des gesamten Bauteils und nicht an der neuen Dämmschicht orientieren. Zusätzlich soll bei den Einzelmaßnahmen die verpflichtende Einbeziehung eines Sachverständigen vorgeschrieben werden und der Baubegleitzuschuss schon bei nur einer Einzelmaßnahme möglich sein.
Das entsprechende Rundschreiben finden Sie auf der KfW-Website.


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